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programatische Aussagen


Familienpolitische Betrachtungen in Bezug auf die Humanwirtschaft

1. Die Familie
- So wie eine umlaufgesicherte Währung die Grundvorraussetzung für eine alle materiellen Bedürfnisse sichernde optimal funktionierende Wirtschaft ist, sind intakte Familien für liebevolle und friedschaffende zwischenmenschliche Beziehungen unabdingbar.
- Als Familie betrachten wir in erster Linie jede feste Partnerschaft von Mann und Frau mit mindestens einem Kind. Alternative partnerschaftliche Lebensentwürfe und Lebensgemeinschaften werden dem klassischen EHE = FAMILIE gleich gestellt, sowohl hinsichtlich der Rechte als auch der Pflichten.
- Wir sehen in der Familie, insbesondere der mit mehreren Kindern, den Grundbaustein für eine intakte, solidarische Gesellschaft. Was in der Familie über Jahrtausende im kleinen funktioniert hat, kann in der Gesellschaft im Großen nicht falsch sein. Mit ihrer Politik möchte die Humanwirtschaft die Bedeutung der Familie hervorheben und zur ihrer Stärkung beitragen. In der Humanwirtschaft wird die Umsetzung dieser Prinzipien und Erkenntnisse auf gesammtgesellschaftlicher Basis im vollen Umfang möglich werden.

2. Der Handlungsbedarf
- Wir erkennen heute einen unüberbrückbaren Widerspruch zwischen der zivilrechtlichen Privatiesierung der Erziehungskosten und der Sozialisierung des späteren Kindeseinkommens zugunsten kinderloser Bürger, unabhängig davon ob jene gesetzliche oder private Versorgungsbezüge erhalten. Die Eltern, und da besonders die Mütter, werden ungeachtet ihrer Erziehungsleistung dann zugunsten von Kinderlosen verhältnismäßig extrem benachteiligt. Die Familien- und Kinderfeindliche sozioökonomische Struktur des gegenwärtigen kapitalistischen Systems wird vor allem darin deutlich, das Eltern oftmals zur totalen Ausgabe ihres Einkommens gezwungen sind und damit a) einen niedriegeren Lebensstandart erdulden müssen und b) einen Verzicht auf Eigenvorsorge durch Vermögensbildung erbringen, während zeitgleich Kinderlose zusätzlich durch Fremdleistungen über den Weg Zins und Zinseszins belohnt werden.
- Immer weniger Eltern sind in der Lage sich frei für eine eigenverantwortliche Erziehung zu entscheiden. Um den Lebensunterhalt oder den Lebensstandard der Familie sicher zu stellen, müssen heute oft beide Elternteile einen Beruf ausüben. Diese Familien sind gezwungen, die Betreuung ihrer Kinder den Anforderungen ihres Arbeitslebens anzupassen, oftmals unter Vernachlässigung der Bedürfnisse der Kinder. Familien, die ökonomisch und sozial unter Druck geraten, gelingt es oft nicht mehr, ihre Kinder optimal zu unterstützen und sie liebevoll und fürsorglich in den ersten Lebensjahren zu begleiten.
- Unser gegenwärtiges Steuergebahren führt des weiteren dazu, das Eltern einen unverhältnis hohen Beitrag zum Gesammtsteueraufkommen erbringen. Durch die Praxis des „von der Steuer absetzen“ ist bei dem Einkommensniveau der meisten Eltern ein echter Kostenausgleich für tatsächlich erbrachte Leistungen nicht möglich. Vielmehr zahlen Eltern zusätzlich durch die nötigen Ausgaben zum Lebensunterhalt einer Familie einen wesentlich höheren Mehrwertsteueranteil bei gleichen, oftmals aber geringeren pro Kopf Einkommens als nicht oder nicht mehr Erziehende. Eine Familie mit nur einen Kind zahlt bereits fast die doppelte Mwst im Vergleich zu einen Singl.
- Insgesammt entsteht durch die genannten Faktoren eine immense finanzielle Benachteiligung für alle, welche sich für ein oder gar mehrere Kinder entscheiden. Aus diesen Gründen gelten Kinder in unserem „Wohlstandsstaat“ als Armutsrisiko Nr. 1.
- Auch nach Einführung der Humanwirtschaft wird es durch die Umstellung der Steuerlast von der Einkommensbesteuerung hin zur Verbrauchsbesteuerung zu einer erhöhten Belastung von Familien kommen. Diese werden allerdings durch entsprechende Maßnahmen der steuerlichen Rückverteilung abgefangen.

3. Die Maßnahmen
- Für eine neue familienfreundliche Politik sehen wir im wesentlichen die im Folgenden genannten Bereiche, in welchen auch unabhängig der notwendigen Reform im Geldwesen sofort Veränderungen fällig sind. Dies sind
a) die volle, also auch finanzielle Anerkennung der Erziehung in der Familie als Arbeitsleistung.
b) eine wirkliche steuerliche Entlastung sowie
c) eine Umorientierung im Rentensystem von der Beitragshöhe zur erbrachten Erziehungsleistung. Darüber hinaus sollte
d) das geforderte Familienwahlrecht eine Änderung von derzeit kurzfristigen polit. Entscheidungen zu nachhaltiger Politik mit bewirken.
- Nach Einführung der Humanwirtschaft wird sich die Lage der Eltern grundsätzlich bessern. Jedoch sind in einigen Bereichen Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Der mit der Erziehung verbundene Mehraufwand an Zeit und Geld wird dann durch ein angemessenes Erziehungsgehalt und dem einer Grundsicherung entsprechenden Kinder- und Jugendgeld vergolten.

3.1. Finanzausgleich – Erziehungs- und Kindergeld
- Wir treten dafür ein, dass die Erträge der Bodenrente - auch als Elementarsteuer Boden bezeichnet - an alle Eltern bzw. Erziehenden ausbezahlt wird. Die Auszahlung der genannten Erträge an jene Menschen, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern, kommt einem Gehalt gleich, das insbesondere für die Mütter Anerkennung und persönliche Entscheidungsfreiheit von ganz neuer Qualität bedeutet.
- daraus resultierend fordert die Humanwirtschaft für Erziehende (Mütter oder Väter) und Kinder die Einführung eines Einkommensunabhängigen Lebensgeldes. Dieses wird als Erziehungsgeld (für Eltern) und als Kindergeld gezahlt.
- die Einführung der beiden oben geannten Gelder bedingt sich zusätzlich aus der als unbedingt notwendig erachteten Änderung im Steuerrecht in Hinblick der Beseitigung der Einkommens bezogenen Steuern hin zu reinen ökologischen Verbrauchssteuern. Durch diese würden sonst gerade Familien übergebühr belastet. Ebenso sind EZG und angemessenen Kinder- und Jugendgeld für eine eigenverantwortliche Altersvorsorge zusätzlich zu einer Altersgrundsicherung notwendig.

3.1.1. Das Erziehungsgeld (EZG)
- Das EZG ist als ein Leistungsgehalt zur Aufwandsentschädigung der mit der Tätigkeit Erziehung verbundenen Aufwendungen der Eltern, insbesonders aber der Mutter, zu betrachten.
- Aufgabe dieses Erziehungsgehalts ist es, den Eltern eine wirklich freie Entscheidung zu ermöglichen, entweder ihre Kinder eigentverantwortlich zu erziehen oder damit eine dem Kindesalter entsprechende Betreuung zu finanzieren um selbst wieder erwerbstätig zu werden. Wer eine derartige finanzielle Zuwendung als „Herdprämie“ defamiert, diskriminiert in unglaublicher Weise die wahren Leistungsträger der Gesellschaft, die Mütter.
- Ausgehend von der Tatsache, das immer nur das Geld ausgegeben werden kann, welches auch eingenommen wurde, muß die tatsächliche Höhe des EZG nicht nur regelmäßig neu berechnet werden, sondern kann auch regional schwanken. Die Zuständigkeit für die Auszahlung des EZG liegt bei den Komunen und auf Landkreisebene.
- Die Vorgehensweise könnte folgendermaßen aussehen: Die Summe der Einnahmen aus Bodenpacht und Grundsteuer bzw. der Elementarsteuer Boden – genannt Bodenrente – wird durch die Anzahl der im Zuständigkeitsbereich lebenden Kinder und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit geteilt und ergibt den Hebesatz vom 100%. In Abhängigkeit des Alters der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen und der damit mit der Erziehung verbundenen Aufwendungen erfolgt nun eine Staffelung des zu zahlenden EZG. Eine Variante der Auszahlung wäre ausgehend von 200% im 1. Lebensjahr eine 10% Abstufung mit jedem Lebensjahr bis zur Volljährigkeit.
- EZG wird zunächst immer mindestens für die beiden jüngsten Kinder einer Familie gezahlt.

3.1.2. Das Kinder - und Jugendgeld
- Das Kinder- und Jugendgeld ist eine Zahlung im Sinne einer Altersrente zur Grundabsicherung eines jeden, welcher aus Altersgründen keinem seinem Lebensunterhalt dienenden Einkommenserwerb nachgehen kann. Es ist somit wie alle Erwerbsunfähigkeitszahlungen durch ökologische Verbrauchssteuern finanziert.
- Aufgabe dieser Zahlung ist die Sicherung des Existensminimums. Die Höhe richtet sich nach dem Alter und erhöht sich entsprechend der Bedürfnisse des zunehmenden Lebensalters. Gezahlt wird es bis zum Erreichen der Erwerbsfähigkeit, d.h. Abschluß der Berufsausbildung/verlassen der Bildungseinrichtungen der bezugsberechtigten Person.

3.2. Familiensteuerpolitik - familienorientierte Änderungen im Steuerrecht
- Unabhängig der von der notwendigen umfassenden Neugestaltung des Steuerwesens, befürworten wir als Sofortmaßnahme die Einführung eines steuerlichen Familiensplittings und sofortige Änderungen im Gebrauch der Mehrwertsteuer.
- Durch die gegenwärtige Steuerpraxis werden Familien, besonders welche mit mehreren Kinder, verhältnismäßig übergebühr belastet. Die HUMANwirtschaft wird daher im Interesse der Familien das bisherige Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzen. Das Familieneinkommen sollte als Prokopfeinkommen auf alle Familienmitglieder aufgeteilt werden und erst danach versteuert werden. Ziel ist eine größere Steuergerechtigkeit gegenüber Singles und doppeltverdienenden Ehegatten. Langfristig sind Einkommenssteuern ganz abzuschaffen.
- Des weiteren sollte überprüft werden, in wie weit möglich der ermäßigte Steuersatz schnellstens auf alle Produkte für Kinder anzuwenden ist und es ist zu prüfen, welche Produkte ganz von der Mehrwertsteuer befreit werden können.
- Durch die freiwirtschaftliche Neuordnung des Steuerwesen wird es zunächst zu einer erhöhten verbrauchssteuerlichen Belastung von Familien kommen. Diese wird jedoch durch die Einführung der oben beschriebenen Einkommen EZG und Kindergeld in Bezug auf den notwendigen materiellen Mehrverbrauch einer Familie gegenüber Singles und doppeltverdienenden Ehegatten neutralisiert.

3.3. Familienfreundliche Rentenpolitik
- Grundlage der heutigen Alterssicherung ist eine gesellschaftliche Solidarversicherung. Das heißt, die jüngeren, arbeitsfähigen Glieder der Gemeinschaft versorgen immer ihre jeweilige Eltern- und Großelterngeneration. Dies gilt ebenso für die private Altersvorsorge.
- Die Höhe des Rentenanspruchs muß sich mehr nach der Anzahl der Kinder, welche ja die rentenrechlich zu verteilenden Kapitalien schaffen, als nach der Höhe der eingezahlten Beiträge richten. Die Erziehung von Kindern ist meist mit einer Verminderung bzw. dem Verzicht auf Erwerbsarbeit verbunden und somit ist ein Erwerb von eigenen Rentenansprüchen nicht möglich.
- Durch die rentenrechtliche Annerkennung der Erziehungsarbeit ist ein Ausgleich für fehlenden Rentenanrechnungszeiten zu schaffen.
- die eben beschriebenen Punkte werden in der humanwirtschaftlichen Gesellschaft an Bedeutung verlieren. Durch das oben beschriebene und von der Humanwirtschaft geforderte EZG wird es jedem Erziehenden möglich sein, zusätzlich zu der ihn zustehenden Altersgrundsicherung im Rahmen einer solidargesellschaftlichen und/oder privatwirtschaftlichen Vorsorge eigenverantwortlich Alterssicherung zu betreiben.

3.4. Familienwahlrecht - Wahlrecht ab Geburt
- Ein wichtiger Schritt zur gesellschaftlichen Stärkung der Familie, nicht nur in der Phase des gegenwärtigen Kapitalismus, sondern erst recht in der humanwirtschaftlichen Gesellschaft, ist die Einführung eines Familienwahlrechts.
- Dies sollte so aussehen, das entweder ein Elternteil für jedes ihrer minderjährigen, noch nicht selbst wahlberechtigten Kinder eine zusätzliche ganze Stimme oder beide Elternteile je eine halbe Stimme bei Wahlen und gesellschaftlichen Abstimmungen erhält.
- Wir sehen in diesem Familienwahlrecht einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer von Nachhaltigkeit geprägten Politik. So wie vor über 100 Jahren das Frauenwahlrecht nahezu unvorstellbar war und heute Normalität ist, wird auch das Familienwahlrecht in naher Zukunft eine Selbstverständlichkeit sein. Im Interesse der Zukunft unserer Kinder muß die gegenwärtige auf politischen Machterhalt ausgerichtete und von unüberlegten Aktionismus gezeichnete Politik unbedingt abgelöst werden.

4. Ausblick in die HUMANwirtschaft
- Erst wenn die ökonomische Frage für Erziehende gelöst ist, sind sie wirklich in der Lage, Kinder, Familie und Beruf sinnvoll und in gewünschter Form miteinander zu verbinden.
- So wie alle Menschen werden auch die Familien von den Auswirkungen der Freiwirtschaft gewaltig profitieren.
- In der HUMANWIRTSCHAFT wird die Bodenrente an alle Eltern oder Erziehenden ausbezahlt. Die Auszahlung der Bodenrente an jene Menschen, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern, kommt einem Gehalt gleich, das für alle Erziehende Anerkennung und persönliche Entscheidungsfreiheit von ganz neuer Qualität bedeutet.
- Für Mütter oder auch Väter, die sich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern, gibt es weder den Zwang, recht schnell wieder arbeiten zu müssen, noch werden sie aufgrund von Konkurrenzmechanismen ausgegrenzt, wenn sie wieder berufstätig sein wollen, wie dies derzeit oftmals der Fall ist.
- Die finanzielle Entlastung, die Freiland und Freigeld für alle Familien mit sich bringen, sorgt dafür, dass Kinder nicht länger ein Armutsrisiko darstellen. Die Perspektive einer sicheren Zukunft wird die Geburtenrate ansteigen lassen, wodurch die gegenwärtigen demographischen Probleme überwunden werden.



Die Steuerpolitik in der Humanwirtschaft

1. Der Handlungsbedarf
- Unser heutiges Steuersystem ist im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik zu einem der komplexesten Steuersysteme der Welt geworden und für den Bürger nicht mehr durchschaubar. Diese Vielgestaltigkeit hat es zu einem unübersichtlichem und unsozialem Monstrum gemacht. Durch zahlreiche Gesetze, Ausführungs-, Ausnahme- und Sonderbestimmungen, die sich oftmals überlappen, überschneiden und zum Teil sogar gegenseitig aufheben, ist heutzutage bei entsprechender Fachkenntnis ein fast legaler Steuerbetrug und Steuerhinterziehung möglich. - Darum plädieren wir für eine völlige Umstrukturierung des heutigen Steuerwesens mit dem Ziel, dass es einfach und für alle verständlich ist und darüber hinaus zur Umwelt-, Lebens- und Zukunftssicherung beiträgt.

2. Die Maßnahmen
- Grundlegend sind zur Erneuerung des Steuerwesen gravierende Veränderungen nötig. Dies betrifft neben der gegenwärtigen Steuererhebungspraxis auch die damit beschäftigte bürokratisch verselbsständigte Verwaltung. Das heißt zum einen, an einem festgesetzten Stichtag müssen ALLE geltenden Steuer- und Abgabengesetze für ungültig, aufgehoben und außer Kraft gesetzt erklärt werden. Gleichzeitig ist der Verwaltungsapparat bedingungslos zu entflechten und zu verkleinern. Dies betrifft den Geltungsbereich des Bundes, der Länder und der Kommunen
- Anschließend wird eine neue Steuergesetzgebung eingeführt. Für jeden Bürger muss dann problemlos erkennbar sein, welche Steuern er zu zahlen hat und wo er durch Umwelt- und gesellschaftsbewußtes Handeln steuerlich belohnt werden kann.
- Die neuen Steuern sind vom Staat stärker als Mittel zu gebrauchen, um in das gesellschaftliche Leben zu Gunsten der sozial Schwachen und der arbeitenden Menschen aber auch zum Zwecke des Umwelt- und Gesundheitsschutzes einzugreifen.
- Die Einkommenssteuer sowie die Mehrwertsteuer sind grundlegend neu auszurichten und in ihrem Sinn neu zu belegen. Die bisherige Praxis hat gerade diese beiden Steuerarten zu Strafsteuern für Leistungsträger und durch ihren Konsum die Wirtschaft ankurbelnden Menschen gemacht. In Zukunft soll nicht mehr das Verdienen als solches besteuert werden, sondern das übermäßige Verbrauchen der Ressourcen. Alle direkt einkommensbezogenen Steuern werden durch verbrauchsbezogene Steuern in dem Sinne ersetzt, dass die Bürger in unserem Land von “Verbrauchern” zu “Gebrauchern” der natürlichen Ressourcen werden.
- Steuerpolitik ist immer auch Sozial und Solidarpolitik. Eine Entlastung wohlhabender und besser verdienender Bürger auf Kosten der sozial Schwachen ist daher politisch unverantwortlich. Vielmehr haben diese Bürger im Rahmen der Solidargemeinschaft zur Wahrung des sozialen Friedens einen angemessenen steuerlichen Beitrag zu leisten. Des weiteren ist jedem Bürger ein steuerbefreiter Grundbedarf zu gewähren.
- Grundlegend zu beachten ist auf jedenfall, daß die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Steuer- und Finanzpolitik eine stabile, umlaufgesicherte Währung ist. Um dies zu erreichen ist eine umfassende Geldreform unausweichlich.

3. Die neuen Steuerarten
- Die neuen Steuern werden sich hauptsächlich in 4 Steuergruppen einteilen lassen.
a) Umweltsteuern, (Energie, Rohstoff, und Elementar- (Boden, Luft, Wasser))
b) Infrastruktursteuern (Vehrkehrssteuern),
c) Kapitalsteuern (Überschußsteuern (Vermögenszuwachs), Geldsteuer)
d) allgemeine Verbrauchssteuern
Grundsätzlich ist dabei zu sagen:
- Energie, Rohstoff und Elementarsteuern werden direkt zu Beginn der jeweiligen Nutzungs-, Produktions- oder Verbrauchskette erhoben. Diese sind also bereits in den dann jeweiligen Endverbrauchspreisen enthalten
- Infrastruktur- und Überschußsteuern werden direkt vom Bürger gezahlt. Jeder Bürger hat dazu eine öffentliche Steuererklärung über seine Einkommen, Vermögen und seine die Verkehrssteuer betreffenden gefahrenen Km abzugeben. Es gilt Familiensplitting.
- Die Handhabung der allgemeinen Verbrauchssteuern ist in etwa der heutigen Mehrwertsteuer entsprechend.

4. Die Steuern im Einzelnen

4.1. Die Umweltsteuern (Elementar- (Boden, Luft, Wasser), Energie und Rohstoffsteuern)
4.1.1. Die Energiesteuer
-
Diese dürfte sich bei dem derzeitigen Energiebedarf als die Hauptsteuereinnahme heraus kristallisieren.
- Die Besteuerung würde beim Prozess der Energiegewinnung erfolgen und sich auf die Kilowattstunde Primärenergie beziehen.
- Neben einer Grundsteuer von x Cent pro kw/h müssen auch die mit je nach Art der Energiegewinnung verbundenen Folgekosten bei der Besteuerung mit einbezogen werden. ( z.B. Lagerung der beim Energiegewinnungsprozess anfallenden Abfälle, mögliche Folgekosten aus Unfällen und Havarien)

4.1.2. Die Rohstoffsteuer
-
Diese kann als primäre Schutzsteuer für Umwelt und Ressourcen angesehen werden. Ihre Höhe sollte darum im wesentlichen von den Mengen der Vorkommen wie auch ihrer Bedeutung für uns und die kommenden Generationen bestimmt sein. - Neben der Verbrauchsreduzierung und einem schonenden Umgang ist es ein weiteres Ziel dieser Steuern, die Wieder- und Mehrfachverwendung der gleichen Stoffe und entsprechende Entwicklungen neuer und sparsamerer Fertigungsmethoden anzuregen. Gleichzeitig wird durch diese Steuern die bisher bewusst geförderte Wegwerfmentalität der Verbraucher wieder reduziert, die Herstellung langlebiger Produkte gefördert und die Reparatur vieler Produkte wieder wirtschaftlich. - Die Verrechnung und Einziehung der Rohstoffsteuer würde zu einem wesentlichen Teil bereits bei der Rohstofförderung erfolgen, zum anderen Teil bei den einzelnen Fertigungs-, Vertriebs- oder Verbrauchsstufen, damit auf jeder dieser Stufen eine Anregung zu alternativem Denken und Handeln gegeben ist.

4.1.3. Die Elementarsteuern (Boden, Luft, Wasser)
-
Jeder Mensch hat das Recht Luft, Wasser und Boden uneingeschränkt zu Nutzen. Er hat aber nicht das Recht, diese zu Verschmutzen und Dritten einer Nutzung dauerhaft zu entziehen. Die uns zur Verfügung stehende Bodenoberfläche, Luft und die Wasserquellen sind ebenso begrenzt und unvermehrbar wie die Rohstoffe. Dies erfordert einen verantwortungsbewußten Umgang damit. Die Besteuerung dieser 3 Elemente soll eine übermäßige Inanspruchnahme unterbinden. Je höher der Verbrauch und eine damit verbundene Verschmutzung vom Wasser und Luft bzw. Versiegelung von Boden desto stärker die Besteuerung.

4.2. Infrastruktursteuer (Verkehrssteuern) - Sie ersetzt die bisherige Kfz-Steuer, die Mineralölsteuer im Bereich der Kraftstoffe und Mautgebühren und dient der Verkehrs- und Transportregulierung sowie dem Ausbau und dem Erhalt der Infrastrukturen von Strasse, Schienen und Wasserwegen.
- Dazu werden alle Kraftfahrzeuge, (PKW, LKW, Schiffe, Schienenfahrzeuge, Flugzeuge) gemäß ihres Verbrauchs und der entstehenden Abgase in entsprechende Kategorien eingeteilt.
- Die Erhebung der Steuer erfolgt dann Höhe von x-Cent pro gefahrenen Km bei Privatkraftfahrzeugen entsprechend der Klasseneinteilung bzw. x-Cent pro gefahrenen Km mal zulässige Transporttonnage bei DienstPkw und Lkw entsprechend der Klasseneinteilung. Analog gilt dies ebenso bei beim Schiffs-, Bahn-, und Flugverkehr.
- Nicht in Deutschland zugelasssenVerkehrsmittel zahlen eine Km – gebundene Vignettengebühr.
- Durch Anhebung oder Senkung des je Kategorie geltenden entprechenden Steuersatzes können dann im Interesse der Allgemeinheit bestimmte Verkehrsarten eingeschränkt bzw. gefördert werden.
- Steuerliche Freibeträge werden für die als Werbungskosten zu rechnenden Km von und zur Arbeit gewährt. Dies gilt insbesonders dann, wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist. Ein weiterere Freibetrag ist Haushaltsgebunden richtet sich nach der Anzahl im Haushalt lebenden Personen.
- Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung.

4.3. Kapitalsteuern
4.3.1. Die Überschußsteuer:
- Die Überschußsteuer ist eine Solidarsteuer und wird am Ende des individuellen Steuerjahres erhoben. Sie dient vorangig der Finanzierung sozialer und kultureller Aufgaben.
- Sie wird auf den Teil des Vermögenszuwachses fällig, welcher nach Abzug der laufenden Ausgaben und Investitionen vom Gesamtjahreseinkommen übrig ist. Als Einkommen gelten alle Einnahmen aus selbst- und unselbständiger Arbeit, Aktien, Erbschaften, Geldanlagen, Wertpapiere, Vermietung,Verkauf etc.
- Die Steuerhöhe beträgt mindestens 50% des verbliebenen Jahreseinkommens. Der Steuerzahler hat bis auf einen Pauschbetrag in Höhe der allgemeinen Lebenshaltungskosten seine weiteren Ausgaben zu belegen.
- Durch ein entprechendes Erwerbs- und Konsumverhalten bzw. Soziales Engagement (Schenkungen, Spenden) kann jeder Bürger den für sich größtmöglichen Nutzen aus seinem Einkommen ziehen und dabei diese Steuer sogar vermeiden. In diesem Sinne würde sie als ein wichtiger Baustein einer Geldumlaufsicherung fungieren.

4.3.2. Geldsteuer
- Die Geldsteuer dient der Umlaufsicherung der Währung und wird auf alle Bar- und Giralgeldbestände erhoben. Zu zahlen ist sie von momentanen Benutzer des Geldes und von den Kontoeignern. Während auf die Giralgeldbestände die Steuer monatlich in Höhe von 0.5 % des Kontostandes erhoben wird, werden Barbestände mindestens einmal im Jahr durch Aufruf einer bestimmten Stückelung in Höhe von 6% belegt. Die aufgerufene Stückelung wird nach Ablauf einer Frist ungültig und muß daher unter Abzug der Steuer umgetauscht werden. Die für die Steuererhebung notwendigen Stichtage sowie die aufgerufenen Stückelung werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
- Ziel ist die Verhinderung von Geldhortung.

4.4. Die allgemeine Verbrauchssteuer
- Diese entspricht weitestgehend der heutigen Mehrwertsteuer und wird auf alle Endprodukte gegenüber dem Verbraucher erhoben. Sie dient der Regulierung und Steuerung des Verbraucherverhaltens sowie dem Umwelt- und Gesundheitsschutz.
- Von der allgemeinen Verbrauchssteuer befreit sind Grundnahrungsmittel aus biologischer Produktion (z.B. Brot, Milch,Trinkwasser als solches) sowie handwerklich erbrachte Leistungen sofern diese nicht selbst ein gegenständliches Endprodukt darstellen.
- Danach erfolgt eine progressive Steigerung in 10 % Sätzen entsprechend des jeweiligen Produktsegments. Dabei gilt, je höher die ökologisch-und gesundheitlichen Bedenken gegenüber dem Produkt desto höher ist der Steuersatz.
- Da unter anderem Sucht- und Genußmittel (z.B. Tabak, Alkohol) durch die Steuerreform von ihren spezifischen Steuern befreit sind, sind Verbrauchssteuersätze von 500, 1000 und mehr % hierbei möglich und nötig.


5. Die Auswirkungen - Das neue Steuersystem wird für die Bürgerinnen und Bürger einfach, logisch und verständlich sein. - Es wird alle Bürger, Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmer gleichermaßen von dem Verwaltungsaufwand und den Kosten entlasten, die mit dem heutigen Steuereinzug verbunden sind.
- Es belohnt sozialverantwortliches und ökologischens Handeln und Verhalten. - Es wird Ungerechtigkeiten und Missbrauchsmöglichkeiten reduzieren. - Es wird die Mitverantwortlichkeit aller Bürger, ob Verbraucher oder Produzent, vergrößern. - Es wird Probleme wie “Schwarzarbeit” und Schattenwirtschaft zum Verschwinden bringen.


Die Sozialpolitik Aspekte in der HUMANwirtschaft

1. Sozialpolitik
- Eine ausgewogene und auf soziale Gerechtigkeit achtende Politik ist Voraussetzung für eine von inneren Frieden erfüllte Gesellschaft.
- Jeder Bürger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit und seines Vermögens zum sozialen Ausgleich beizutragen. Aufbauend auf dem Solidarprinzip ist es dabei die Pflicht der Besserverdienenden und Wohlhabenden entsprechend ihrer Verhältnisse die bedürftigen Bürger zu unterstützen. Dies geschieht in der Hauptsache auf privater Basis durch Spenden, durch die Beteiligung an Solidarvereinigungen und sowie im geringeren Maße über direkte Steuern.
- Jeder Mensch hat Anspruch auf die Absicherung seiner exentiellen Grundbedürfnisse. Jedoch wird es den "Sozial"staat, so wie wir ihn kennen, mit Einführung der "Humanwirtschaft" defenitiv nicht mehr geben. Gleichzeitig haben wir aber den Anspruch, daß die soziale Sicherheit um ein vielfaches größer sein wird als bisher. Dieses Mehr an Sicherheit entsteht vordergründig durch jedermanns Möglichkeit seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu erzielen und 100% seiner eingesetzten Leistung auch als Ertrag nutzen zu können.
- Das hat zur Folge, das auch jeder Leistungsträger welcher indirekt Leistungen für die Gesellschaft erbringt, von dieser entlohnt werden muß. Weiterhin hat jeder Mensch, welcher gleich welcher Ursache keine Leistung im Sinne von direkt entlohnbarer gesellschaftlich dienender Tätigkeit erbringen kann das Recht auf einen angemessenen Unterhalt.


2. Der Handlungsbedarf
- Im heutigen Wirtschaftssystem wird den Arbeitenden 40 % ihres Arbeitsertrages vorenthalten, die den Zinsbeziehern zufließen. Von den übrig bleibenden 60 % Arbeitseinkommen zieht der Staat Beiträge für die Altersversorgung und für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Diese Beträge werden mit großem bürokratischen Aufwand verwaltet. Weil immer größere Geldvermögen zu verzinsen sind, ist die Finanzierung der Sozialversicherungen nicht mehr sichergestellt. Insbesondere die Krankenversicherung erleben die Bürger als ein Fass ohne Boden.
- Das heutige Sozialsystem hat die Aufgabe zu versuchen, einen Teil des vorenthaltenen Arbeitsertrages mit untauglichen Mitteln zurückzuverteilen. Dieser Aufgabe kann es immer weniger gerecht werden und ein weiteres Aufklaffen der Schere zwischen Arm und Reich ist nicht zu vermeiden. Die führt u.a. immer stärker in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.


3. Die Maßnahmen
3.1. Soziale Grundabsicherung
-
Die Grundabsicherung der Glieder der Gesellschaft beruht auf dem Verbrauchssteuer finanzierten Erwerbsunfähigkeitsgeld (EUG).
- Als Erwerbsunfähig werden Personen betrachtet, welche aus Alters oder Gesundheitsgründen keiner zum Lebensunterhalt dienenden Tätigkeit nachgehen können. Dies betrifft vor allem Kinder, Altersrentner, Kranke und Behinderte.
- Die Höhe der Sozialen Grundsicherung entspricht mindestens dem Existenzminimum und wird direkt an die Betroffenen ausgezahlt. Eine Verrechnung des EUG mit in Eigenverantwortung erzielten Vorsorgeleistungen ist nicht statthaft.

3.2. Solidarische und privatwirtschaftliche Vorsorge
-
Neben dem EUG werden weitere, staatlich Unabhängige solidarische Sicherungssysteme bzw. privatwirtschaftl. Sicherungssysteme existieren. Selbige sind von jedem Bürger entsprechend seiner Verhältnisse und Fähigkeiten in Eigenverantwortlichkeit zu betreiben.
- Solidarische Sicherungssysteme entsprechen in etwa der heutigen Solidarversicherung im Sinne des 3-Generationen-Vertrages, wo die arbeitsfähigen Mitglieder direkte Zahlungen zugunsten erwerbsunfähiger Personen tätigen. Derartige Solidarvereinigungen können z.B. Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Genossenschaften oder kommunale Vereinigungen sein. Zwischen den zu den solidarischen Sicherungssystemen geleisteten Beiträgen und den daraus resultierenden Ansprüchen besteht kein direkter Zusammenhang.
- Privatwirtschaftliche Sicherungssysteme entsprechen den heutigen marktwirtschaftlich arbeitenden Versicherungsanbietern.

3.3. Die einzelnen Bereiche des EUG
3.3.1. Kinder- und Jugendgeld
- Die jüngsten erwerbsunfähigen Personen sind die Kinder. Jedes Kind hat Anspruch auf ein existenzsicherndes Lebensgeld. Dieses wird ab Geburt bis zur wirtschaftlichen Selbsständigkeit gezahlt und jährlich angepasst.

3.3.2. Seniorengeld
- Anspruch auf das staatl. EUG in Bezug auf Alterssicherung hat jeder Bürger, welcher aus Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Das Seniorengeld dient der Grundsicherung und ist kein Ersatz für eine Eigenvorsorge.

3.3.3. Kranken- und Genesungsgeld
- Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend keinem Erwerb nachgehen können, können in dieser Zeit ebenfalls EUG beziehen. Das EUG dient nur zur Sicherung der Lebensbedürfnisse. Die Medizinische Versorgung ist hierin nicht enthalten. Diese ist separat abzusichern. (siehe Gesundheitspolitik)

3.3.4. Behindertengeld
- Je nach Grad der Behinderung besteht ein Anspruch auf EUG. In den meisten Fällen wird es Behinderten jedoch möglich sein, ihren Lebensunterhalt durch selbsttäge Arbeit zu erwirtschaften und sogar weitergehende Eigenvorsorge zu betreiben.

3.3.5. Erwerbslosengeld
- Die Notwendigkeit der Zahlung eines Geldes zur Überbrückung von Erwerbslosigkeit in Folge eines unverschuldet erlittenen Verlusten des Arbeitsplatzes dürfte in der "Humanwirtschaft" eine seltene Ausnahme sein. Sollte dieser seltene Fall jedoch einmal eintreten, so entsteht auch hier ein Anspruch auf EUG.