Familienpolitische
Betrachtungen in Bezug auf die Humanwirtschaft
1.
Die Familie -
So wie eine umlaufgesicherte Währung die Grundvorraussetzung für
eine alle materiellen Bedürfnisse sichernde optimal
funktionierende Wirtschaft ist, sind intakte Familien für
liebevolle und friedschaffende zwischenmenschliche Beziehungen
unabdingbar. - Als Familie betrachten wir
in erster Linie jede feste Partnerschaft von Mann und Frau mit
mindestens einem Kind. Alternative partnerschaftliche Lebensentwürfe
und Lebensgemeinschaften werden dem klassischen EHE = FAMILIE gleich
gestellt, sowohl hinsichtlich der Rechte als auch der Pflichten. - Wir sehen in der Familie, insbesondere der
mit mehreren Kindern, den Grundbaustein für eine intakte,
solidarische Gesellschaft. Was in der Familie über Jahrtausende
im kleinen funktioniert hat, kann in der Gesellschaft im Großen
nicht falsch sein. Mit ihrer Politik möchte die Humanwirtschaft
die Bedeutung der Familie hervorheben und zur ihrer Stärkung
beitragen. In der Humanwirtschaft wird die Umsetzung dieser
Prinzipien und Erkenntnisse auf gesammtgesellschaftlicher Basis im
vollen Umfang möglich werden.
2.
Der Handlungsbedarf -
Wir erkennen heute einen unüberbrückbaren
Widerspruch zwischen der zivilrechtlichen Privatiesierung der
Erziehungskosten und der Sozialisierung des späteren
Kindeseinkommens zugunsten kinderloser Bürger, unabhängig
davon ob jene gesetzliche oder private Versorgungsbezüge
erhalten. Die Eltern, und da besonders die Mütter, werden
ungeachtet ihrer Erziehungsleistung dann zugunsten von Kinderlosen
verhältnismäßig extrem benachteiligt. Die Familien-
und Kinderfeindliche sozioökonomische Struktur des gegenwärtigen
kapitalistischen Systems wird vor allem darin deutlich, das Eltern
oftmals zur totalen Ausgabe ihres Einkommens gezwungen sind und damit
a) einen niedriegeren Lebensstandart erdulden müssen und b)
einen Verzicht auf Eigenvorsorge durch Vermögensbildung
erbringen, während zeitgleich Kinderlose zusätzlich durch
Fremdleistungen über den Weg Zins und Zinseszins belohnt werden.
- Immer weniger Eltern sind in der Lage sich frei für eine
eigenverantwortliche Erziehung zu entscheiden. Um den Lebensunterhalt
oder den Lebensstandard der Familie sicher zu stellen, müssen
heute oft beide Elternteile einen Beruf ausüben. Diese Familien
sind gezwungen, die Betreuung ihrer Kinder den Anforderungen ihres
Arbeitslebens anzupassen, oftmals unter Vernachlässigung der
Bedürfnisse der Kinder. Familien, die ökonomisch und sozial
unter Druck geraten, gelingt es oft nicht mehr, ihre Kinder optimal
zu unterstützen und sie liebevoll und fürsorglich in den
ersten Lebensjahren zu begleiten. - Unser gegenwärtiges
Steuergebahren führt des weiteren dazu, das Eltern einen
unverhältnis hohen Beitrag zum Gesammtsteueraufkommen erbringen.
Durch die Praxis des „von der Steuer absetzen“ ist bei
dem Einkommensniveau der meisten Eltern ein echter Kostenausgleich
für tatsächlich erbrachte Leistungen nicht möglich.
Vielmehr zahlen Eltern zusätzlich durch die nötigen
Ausgaben zum Lebensunterhalt einer Familie einen wesentlich höheren
Mehrwertsteueranteil bei gleichen, oftmals aber geringeren pro Kopf
Einkommens als nicht oder nicht mehr Erziehende. Eine Familie mit nur
einen Kind zahlt bereits fast die doppelte Mwst im Vergleich zu einen
Singl. -
Insgesammt entsteht durch die genannten Faktoren eine immense
finanzielle Benachteiligung für alle, welche sich für ein
oder gar mehrere Kinder entscheiden. Aus diesen Gründen gelten
Kinder in unserem „Wohlstandsstaat“ als Armutsrisiko Nr.
1. - Auch nach Einführung der Humanwirtschaft wird es durch
die Umstellung der Steuerlast von der Einkommensbesteuerung hin zur
Verbrauchsbesteuerung zu einer erhöhten Belastung von Familien
kommen. Diese werden allerdings durch entsprechende Maßnahmen
der steuerlichen Rückverteilung abgefangen.
3.
Die Maßnahmen - Für eine neue familienfreundliche
Politik sehen wir im wesentlichen die im
Folgenden genannten Bereiche, in welchen auch unabhängig der
notwendigen Reform im Geldwesen sofort Veränderungen fällig
sind. Dies sind a) die volle, also auch finanzielle Anerkennung
der Erziehung in der Familie als Arbeitsleistung. b) eine
wirkliche steuerliche Entlastung sowie c) eine Umorientierung im
Rentensystem von der Beitragshöhe zur erbrachten
Erziehungsleistung. Darüber hinaus sollte d) das geforderte
Familienwahlrecht eine Änderung von derzeit kurzfristigen polit.
Entscheidungen zu nachhaltiger Politik mit bewirken. - Nach
Einführung der Humanwirtschaft wird sich die Lage der Eltern
grundsätzlich bessern. Jedoch sind in einigen Bereichen
Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Der mit der Erziehung verbundene
Mehraufwand an Zeit und Geld wird dann durch ein angemessenes
Erziehungsgehalt und dem einer Grundsicherung entsprechenden Kinder-
und Jugendgeld vergolten.
3.1. Finanzausgleich –
Erziehungs- und Kindergeld - Wir treten dafür ein, dass die Erträge der Bodenrente - auch als
Elementarsteuer Boden bezeichnet - an alle Eltern bzw. Erziehenden
ausbezahlt wird. Die Auszahlung der genannten Erträge an jene
Menschen, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern, kommt
einem Gehalt gleich, das insbesondere für die Mütter
Anerkennung und persönliche Entscheidungsfreiheit von ganz neuer
Qualität bedeutet. - daraus resultierend fordert die
Humanwirtschaft für Erziehende (Mütter oder Väter) und
Kinder die Einführung eines Einkommensunabhängigen
Lebensgeldes. Dieses wird als Erziehungsgeld (für Eltern) und
als Kindergeld gezahlt. - die Einführung der beiden oben
geannten Gelder bedingt sich zusätzlich aus der als unbedingt
notwendig erachteten Änderung im Steuerrecht in Hinblick der
Beseitigung der Einkommens bezogenen Steuern hin zu reinen
ökologischen Verbrauchssteuern. Durch diese würden sonst
gerade Familien übergebühr belastet. Ebenso sind EZG und
angemessenen Kinder- und Jugendgeld für eine
eigenverantwortliche Altersvorsorge zusätzlich zu einer
Altersgrundsicherung notwendig.
3.1.1. Das Erziehungsgeld
(EZG) - Das EZG ist als ein Leistungsgehalt zur
Aufwandsentschädigung der mit der Tätigkeit Erziehung
verbundenen Aufwendungen der Eltern, insbesonders aber der Mutter, zu
betrachten. - Aufgabe dieses Erziehungsgehalts ist es, den Eltern
eine wirklich freie Entscheidung zu ermöglichen, entweder ihre
Kinder eigentverantwortlich zu erziehen oder damit eine dem
Kindesalter entsprechende Betreuung zu finanzieren um selbst wieder
erwerbstätig zu werden. Wer eine derartige finanzielle Zuwendung
als „Herdprämie“ defamiert, diskriminiert in
unglaublicher Weise die wahren Leistungsträger der Gesellschaft,
die Mütter. - Ausgehend von der Tatsache, das immer nur das
Geld ausgegeben werden kann, welches auch eingenommen wurde, muß
die tatsächliche Höhe des EZG nicht nur regelmäßig
neu berechnet werden, sondern kann auch regional schwanken. Die
Zuständigkeit für die Auszahlung des EZG liegt bei den
Komunen und auf Landkreisebene. - Die Vorgehensweise könnte
folgendermaßen aussehen: Die Summe der Einnahmen aus Bodenpacht
und Grundsteuer bzw. der Elementarsteuer Boden – genannt
Bodenrente – wird durch die Anzahl der im Zuständigkeitsbereich
lebenden Kinder und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit geteilt
und ergibt den Hebesatz vom 100%. In Abhängigkeit des Alters der
zu betreuenden Kinder und Jugendlichen und der damit mit der
Erziehung verbundenen Aufwendungen erfolgt nun eine Staffelung des zu
zahlenden EZG. Eine Variante der Auszahlung wäre ausgehend von
200% im 1. Lebensjahr eine 10% Abstufung mit jedem Lebensjahr bis zur
Volljährigkeit. - EZG wird zunächst immer mindestens
für die beiden jüngsten Kinder einer Familie gezahlt.
3.1.2. Das Kinder - und Jugendgeld - Das Kinder-
und Jugendgeld ist eine Zahlung im Sinne einer Altersrente zur
Grundabsicherung eines jeden, welcher aus Altersgründen keinem
seinem Lebensunterhalt dienenden Einkommenserwerb nachgehen kann. Es
ist somit wie alle Erwerbsunfähigkeitszahlungen durch
ökologische Verbrauchssteuern finanziert. - Aufgabe dieser
Zahlung ist die Sicherung des Existensminimums. Die Höhe richtet
sich nach dem Alter und erhöht sich entsprechend der Bedürfnisse
des zunehmenden Lebensalters. Gezahlt wird es bis zum Erreichen der
Erwerbsfähigkeit, d.h. Abschluß der
Berufsausbildung/verlassen der Bildungseinrichtungen der
bezugsberechtigten Person.
3.2. Familiensteuerpolitik -
familienorientierte Änderungen im Steuerrecht -
Unabhängig der von der notwendigen umfassenden Neugestaltung des
Steuerwesens, befürworten wir als
Sofortmaßnahme die Einführung eines steuerlichen
Familiensplittings und sofortige Änderungen im Gebrauch der
Mehrwertsteuer. - Durch die gegenwärtige
Steuerpraxis werden Familien, besonders welche mit mehreren Kinder,
verhältnismäßig übergebühr belastet. Die
HUMANwirtschaft wird daher im Interesse der Familien das
bisherige Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzen.
Das Familieneinkommen sollte als Prokopfeinkommen auf alle
Familienmitglieder aufgeteilt werden und erst danach versteuert
werden. Ziel ist eine größere Steuergerechtigkeit
gegenüber Singles und doppeltverdienenden Ehegatten. Langfristig sind Einkommenssteuern ganz abzuschaffen. - Des
weiteren sollte überprüft werden, in wie weit möglich
der ermäßigte Steuersatz schnellstens auf alle Produkte
für Kinder anzuwenden ist und es ist zu prüfen, welche
Produkte ganz von der Mehrwertsteuer befreit werden können. -
Durch die freiwirtschaftliche Neuordnung des Steuerwesen wird es
zunächst zu einer erhöhten verbrauchssteuerlichen Belastung
von Familien kommen. Diese wird jedoch durch die Einführung der
oben beschriebenen Einkommen EZG und Kindergeld in Bezug auf den
notwendigen materiellen Mehrverbrauch einer Familie gegenüber
Singles und doppeltverdienenden Ehegatten neutralisiert.
3.3.
Familienfreundliche Rentenpolitik - Grundlage der heutigen
Alterssicherung ist eine gesellschaftliche Solidarversicherung. Das
heißt, die jüngeren, arbeitsfähigen Glieder der
Gemeinschaft versorgen immer ihre jeweilige Eltern- und
Großelterngeneration. Dies gilt ebenso für die private
Altersvorsorge. - Die Höhe des Rentenanspruchs muß sich
mehr nach der Anzahl der Kinder, welche ja die rentenrechlich zu
verteilenden Kapitalien schaffen, als nach der Höhe der
eingezahlten Beiträge richten. Die Erziehung von Kindern ist
meist mit einer Verminderung bzw. dem Verzicht auf Erwerbsarbeit
verbunden und somit ist ein Erwerb von eigenen Rentenansprüchen
nicht möglich. - Durch die rentenrechtliche Annerkennung der
Erziehungsarbeit ist ein Ausgleich für fehlenden
Rentenanrechnungszeiten zu schaffen. - die eben beschriebenen
Punkte werden in der humanwirtschaftlichen Gesellschaft an Bedeutung
verlieren. Durch das oben beschriebene und von der Humanwirtschaft
geforderte EZG wird es jedem Erziehenden möglich sein,
zusätzlich zu der ihn zustehenden Altersgrundsicherung im Rahmen
einer solidargesellschaftlichen und/oder privatwirtschaftlichen
Vorsorge eigenverantwortlich Alterssicherung zu betreiben.
3.4.Familienwahlrecht - Wahlrecht ab Geburt - Ein wichtiger
Schritt zur gesellschaftlichen Stärkung der Familie, nicht nur
in der Phase des gegenwärtigen Kapitalismus, sondern erst recht
in der humanwirtschaftlichen Gesellschaft, ist die Einführung
eines Familienwahlrechts. - Dies sollte so aussehen, das entweder
ein Elternteil für jedes ihrer minderjährigen, noch nicht
selbst wahlberechtigten Kinder eine zusätzliche ganze Stimme
oder beide Elternteile je eine halbe Stimme bei Wahlen und
gesellschaftlichen Abstimmungen erhält. - Wir sehen in diesem Familienwahlrecht einen wichtigen
Meilenstein auf dem Weg zu einer von Nachhaltigkeit geprägten
Politik. So wie vor über 100 Jahren das Frauenwahlrecht nahezu
unvorstellbar war und heute Normalität ist, wird auch das
Familienwahlrecht in naher Zukunft eine Selbstverständlichkeit
sein. Im Interesse der Zukunft unserer Kinder muß die
gegenwärtige auf politischen Machterhalt ausgerichtete und von
unüberlegten Aktionismus gezeichnete Politik unbedingt abgelöst
werden.
4.
Ausblick in die HUMANwirtschaft - Erst wenn die ökonomische
Frage für Erziehende gelöst ist, sind sie wirklich in der
Lage, Kinder, Familie und Beruf sinnvoll und in gewünschter Form
miteinander zu verbinden. - So wie alle Menschen werden auch die
Familien von den Auswirkungen der Freiwirtschaft gewaltig
profitieren. - In der HUMANWIRTSCHAFT wird die Bodenrente an alle
Eltern oder Erziehenden ausbezahlt. Die Auszahlung der Bodenrente an
jene Menschen, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern,
kommt einem Gehalt gleich, das für alle Erziehende Anerkennung
und persönliche Entscheidungsfreiheit von ganz neuer Qualität
bedeutet. - Für Mütter oder auch Väter, die sich um
die Betreuung ihrer Kinder kümmern, gibt es weder den Zwang,
recht schnell wieder arbeiten zu müssen, noch werden sie
aufgrund von Konkurrenzmechanismen ausgegrenzt, wenn sie wieder
berufstätig sein wollen, wie dies derzeit oftmals der Fall
ist. - Die finanzielle Entlastung, die Freiland und Freigeld für
alle Familien mit sich bringen, sorgt dafür, dass Kinder nicht
länger ein Armutsrisiko darstellen. Die Perspektive einer
sicheren Zukunft wird die Geburtenrate ansteigen lassen, wodurch die
gegenwärtigen demographischen Probleme überwunden werden.
Die
Steuerpolitik in der Humanwirtschaft 1.
Der Handlungsbedarf -
Unser
heutiges Steuersystem ist im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik
zu einem der komplexesten Steuersysteme der Welt geworden und für
den Bürger nicht mehr durchschaubar. Diese Vielgestaltigkeit hat
es zu einem unübersichtlichem und unsozialem Monstrum gemacht.
Durch zahlreiche Gesetze, Ausführungs-, Ausnahme-
und Sonderbestimmungen, die sich oftmals überlappen,
überschneiden und zum Teil sogar gegenseitig aufheben, ist
heutzutage bei entsprechender Fachkenntnis ein fast legaler
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung möglich.
-
Darum plädieren wir für eine völlige Umstrukturierung
des heutigen Steuerwesens mit dem Ziel, dass es einfach und für
alle verständlich ist und darüber hinaus zur Umwelt-,
Lebens- und Zukunftssicherung beiträgt.
2.
Die Maßnahmen -
Grundlegend sind zur Erneuerung des Steuerwesen gravierende
Veränderungen nötig. Dies betrifft neben der gegenwärtigen
Steuererhebungspraxis auch die damit beschäftigte bürokratisch
verselbsständigte Verwaltung. Das heißt zum einen, an
einem
festgesetzten Stichtag müssen ALLE geltenden Steuer- und
Abgabengesetze für ungültig, aufgehoben und außer
Kraft gesetzt erklärt werden. Gleichzeitig ist der
Verwaltungsapparat bedingungslos zu entflechten und zu verkleinern.
Dies betrifft den Geltungsbereich des Bundes, der Länder und der
Kommunen - Anschließend wird eine neue Steuergesetzgebung
eingeführt. Für jeden Bürger muss dann problemlos
erkennbar sein, welche Steuern er zu zahlen hat und wo er durch
Umwelt- und gesellschaftsbewußtes Handeln steuerlich belohnt
werden kann. - Die neuen Steuern sind vom Staat stärker als
Mittel zu gebrauchen, um in das gesellschaftliche Leben zu Gunsten
der sozial Schwachen und der arbeitenden Menschen aber auch zum
Zwecke des Umwelt- und Gesundheitsschutzes einzugreifen. - Die
Einkommenssteuer sowie die Mehrwertsteuer sind grundlegend neu
auszurichten und in ihrem Sinn neu zu belegen. Die bisherige Praxis
hat gerade diese beiden Steuerarten zu Strafsteuern für
Leistungsträger und durch ihren Konsum die Wirtschaft
ankurbelnden Menschen gemacht. In Zukunft soll nicht mehr das
Verdienen als solches besteuert werden, sondern das übermäßige
Verbrauchen der Ressourcen. Alle direkt einkommensbezogenen Steuern
werden durch verbrauchsbezogene Steuern in dem Sinne ersetzt, dass
die Bürger in unserem Land von “Verbrauchern” zu
“Gebrauchern” der natürlichen Ressourcen werden. -
Steuerpolitik ist immer auch Sozial und Solidarpolitik. Eine
Entlastung wohlhabender und besser verdienender Bürger auf
Kosten der sozial Schwachen ist daher politisch unverantwortlich.
Vielmehr haben diese Bürger im Rahmen der Solidargemeinschaft
zur Wahrung des sozialen Friedens einen angemessenen steuerlichen
Beitrag zu leisten. Des weiteren ist jedem Bürger ein
steuerbefreiter Grundbedarf zu gewähren. - Grundlegend zu
beachten ist auf jedenfall, daß die Grundvoraussetzung für
eine funktionierende Steuer- und Finanzpolitik eine stabile,
umlaufgesicherte Währung ist. Um dies zu erreichen ist eine
umfassende Geldreform unausweichlich.
3.
Die neuen Steuerarten -
Die neuen Steuern werden sich hauptsächlich in 4 Steuergruppen
einteilen lassen. a) Umweltsteuern, (Energie, Rohstoff, und
Elementar- (Boden, Luft, Wasser)) b) Infrastruktursteuern
(Vehrkehrssteuern), c) Kapitalsteuern (Überschußsteuern
(Vermögenszuwachs), Geldsteuer) d) allgemeine
Verbrauchssteuern Grundsätzlich ist dabei zu sagen: -
Energie, Rohstoff und Elementarsteuern werden direkt zu Beginn der
jeweiligen Nutzungs-, Produktions- oder Verbrauchskette erhoben.
Diese sind also bereits in den dann jeweiligen Endverbrauchspreisen
enthalten - Infrastruktur- und Überschußsteuern werden
direkt vom Bürger gezahlt. Jeder Bürger hat dazu eine
öffentliche Steuererklärung über seine Einkommen,
Vermögen und seine die Verkehrssteuer betreffenden gefahrenen Km
abzugeben. Es gilt Familiensplitting. - Die Handhabung der
allgemeinen Verbrauchssteuern ist in etwa der heutigen Mehrwertsteuer
entsprechend. 4. Die
Steuern im Einzelnen 4.1.
Die Umweltsteuern (Elementar- (Boden, Luft, Wasser), Energie und
Rohstoffsteuern) 4.1.1.
Die Energiesteuer - Diese
dürfte sich bei dem derzeitigen Energiebedarf als die
Hauptsteuereinnahme heraus kristallisieren. - Die Besteuerung
würde beim Prozess der Energiegewinnung erfolgen und sich auf
die Kilowattstunde Primärenergie beziehen. - Neben einer
Grundsteuer von x Cent pro kw/h müssen auch die mit je nach Art
der Energiegewinnung verbundenen Folgekosten bei der Besteuerung mit
einbezogen werden. ( z.B. Lagerung der beim Energiegewinnungsprozess
anfallenden Abfälle, mögliche Folgekosten aus Unfällen
und Havarien) 4.1.2. Die Rohstoffsteuer -
Diese kann als primäre
Schutzsteuer für Umwelt und Ressourcen angesehen werden. Ihre
Höhe sollte darum im wesentlichen von den Mengen der Vorkommen
wie auch ihrer Bedeutung für uns und die kommenden Generationen
bestimmt sein.
-
Neben der Verbrauchsreduzierung und einem schonenden Umgang ist es
ein weiteres Ziel dieser
Steuern,
die Wieder- und Mehrfachverwendung der gleichen Stoffe und
entsprechende
Entwicklungen
neuer und sparsamerer Fertigungsmethoden anzuregen. Gleichzeitig wird
durch
diese
Steuern die bisher bewusst geförderte Wegwerfmentalität der
Verbraucher wieder reduziert,
die
Herstellung langlebiger Produkte gefördert und die Reparatur
vieler Produkte wieder
wirtschaftlich.
-
Die Verrechnung und Einziehung der Rohstoffsteuer würde zu einem
wesentlichen Teil bereits bei der Rohstofförderung erfolgen, zum
anderen Teil bei den einzelnen Fertigungs-, Vertriebs- oder
Verbrauchsstufen, damit auf jeder dieser Stufen eine Anregung zu
alternativem Denken
und Handeln gegeben ist.
4.1.3.
Die Elementarsteuern (Boden, Luft, Wasser) - Jeder
Mensch hat das Recht Luft, Wasser und Boden uneingeschränkt zu
Nutzen. Er hat aber nicht das Recht, diese zu Verschmutzen und
Dritten einer Nutzung dauerhaft zu entziehen. Die uns zur Verfügung
stehende Bodenoberfläche, Luft und die Wasserquellen sind ebenso
begrenzt und unvermehrbar wie die Rohstoffe. Dies erfordert einen
verantwortungsbewußten Umgang damit. Die Besteuerung dieser 3
Elemente soll eine übermäßige Inanspruchnahme
unterbinden. Je höher der Verbrauch und eine damit verbundene
Verschmutzung vom Wasser und Luft bzw. Versiegelung von Boden desto
stärker die Besteuerung.
4.2.
Infrastruktursteuer (Verkehrssteuern)
-
Sie ersetzt die bisherige Kfz-Steuer, die Mineralölsteuer im
Bereich der Kraftstoffe und Mautgebühren und dient der Verkehrs-
und Transportregulierung sowie dem Ausbau und dem Erhalt der
Infrastrukturen von Strasse, Schienen und Wasserwegen. - Dazu
werden alle Kraftfahrzeuge, (PKW, LKW, Schiffe, Schienenfahrzeuge,
Flugzeuge) gemäß ihres Verbrauchs und der entstehenden
Abgase in entsprechende Kategorien eingeteilt. - Die Erhebung der
Steuer erfolgt dann Höhe von x-Cent pro gefahrenen Km bei
Privatkraftfahrzeugen entsprechend der Klasseneinteilung bzw. x-Cent
pro gefahrenen Km mal zulässige Transporttonnage bei DienstPkw
und Lkw entsprechend der Klasseneinteilung. Analog gilt dies ebenso
bei beim Schiffs-, Bahn-, und Flugverkehr. - Nicht in Deutschland
zugelasssenVerkehrsmittel zahlen eine Km – gebundene
Vignettengebühr. - Durch Anhebung oder Senkung des je
Kategorie geltenden entprechenden Steuersatzes können dann im
Interesse der Allgemeinheit bestimmte Verkehrsarten eingeschränkt
bzw. gefördert werden. - Steuerliche Freibeträge werden
für die als Werbungskosten zu rechnenden Km von und zur Arbeit
gewährt. Dies gilt insbesonders dann, wenn die Fahrt mit
öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich bzw. nicht
zumutbar ist. Ein weiterere Freibetrag ist Haushaltsgebunden richtet
sich nach der Anzahl im Haushalt lebenden Personen. - Die
Verrechnung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung.
4.3.
Kapitalsteuern 4.3.1.Die Überschußsteuer: -
Die Überschußsteuer ist eine Solidarsteuer und wird am
Ende des individuellen Steuerjahres erhoben. Sie dient vorangig der
Finanzierung sozialer und kultureller Aufgaben. - Sie wird auf
den Teil des Vermögenszuwachses fällig, welcher nach Abzug
der laufenden Ausgaben und Investitionen vom Gesamtjahreseinkommen
übrig ist. Als Einkommen gelten alle Einnahmen aus selbst- und
unselbständiger Arbeit, Aktien, Erbschaften, Geldanlagen,
Wertpapiere, Vermietung,Verkauf etc. - Die Steuerhöhe beträgt
mindestens 50% des verbliebenen Jahreseinkommens. Der Steuerzahler
hat bis auf einen Pauschbetrag in Höhe der allgemeinen
Lebenshaltungskosten seine weiteren Ausgaben zu belegen. - Durch
ein entprechendes Erwerbs- und Konsumverhalten bzw. Soziales
Engagement (Schenkungen, Spenden) kann jeder Bürger den für
sich größtmöglichen Nutzen aus seinem Einkommen
ziehen und dabei diese Steuer sogar vermeiden. In diesem Sinne würde
sie als ein wichtiger Baustein einer Geldumlaufsicherung
fungieren.
4.3.2.
Geldsteuer -
Die Geldsteuer dient der Umlaufsicherung der Währung und wird
auf alle Bar- und Giralgeldbestände erhoben. Zu
zahlen ist sie von momentanen Benutzer des Geldes und von den
Kontoeignern. Während auf die Giralgeldbestände die Steuer
monatlich in Höhe von 0.5 % des Kontostandes erhoben wird,
werden Barbestände mindestens einmal im Jahr durch Aufruf einer
bestimmten Stückelung in Höhe von 6% belegt. Die
aufgerufene Stückelung wird nach Ablauf einer Frist ungültig
und muß daher unter Abzug der Steuer umgetauscht werden. Die
für die Steuererhebung notwendigen Stichtage sowie die
aufgerufenen Stückelung werden nach dem Zufallsprinzip
ermittelt. - Ziel ist die Verhinderung von Geldhortung.
4.4.
Die allgemeine Verbrauchssteuer -
Diese entspricht weitestgehend der heutigen Mehrwertsteuer und wird
auf alle Endprodukte gegenüber dem Verbraucher erhoben. Sie
dient der Regulierung und Steuerung des Verbraucherverhaltens sowie
dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. - Von der allgemeinen
Verbrauchssteuer befreit sind Grundnahrungsmittel aus biologischer
Produktion (z.B. Brot, Milch,Trinkwasser als solches) sowie
handwerklich erbrachte Leistungen sofern diese nicht selbst ein
gegenständliches Endprodukt darstellen. - Danach erfolgt
eine progressive Steigerung in 10 % Sätzen entsprechend des
jeweiligen Produktsegments. Dabei gilt, je höher die
ökologisch-und gesundheitlichen Bedenken gegenüber dem
Produkt desto höher ist der Steuersatz. - Da unter anderem
Sucht- und Genußmittel (z.B. Tabak, Alkohol) durch die
Steuerreform von ihren spezifischen Steuern befreit sind, sind
Verbrauchssteuersätze von 500, 1000 und mehr % hierbei möglich
und nötig.
5.Die Auswirkungen
-
Das neue Steuersystem wird für die Bürgerinnen und Bürger
einfach, logisch und verständlich sein.
-
Es wird alle Bürger, Arbeitnehmer, Selbständige und
Unternehmer gleichermaßen von dem Verwaltungsaufwand und den
Kosten entlasten, die mit dem heutigen Steuereinzug verbunden sind. -
Es belohnt sozialverantwortliches und ökologischens Handeln und
Verhalten.
-
Es wird Ungerechtigkeiten und Missbrauchsmöglichkeiten
reduzieren.
-
Es wird die Mitverantwortlichkeit aller Bürger, ob Verbraucher
oder Produzent, vergrößern.
-
Es wird Probleme wie “Schwarzarbeit” und
Schattenwirtschaft zum Verschwinden bringen.
Die
Sozialpolitik Aspekte in der HUMANwirtschaft
1.
Sozialpolitik -
Eine ausgewogene und auf soziale Gerechtigkeit achtende Politik ist
Voraussetzung für eine von inneren Frieden erfüllte
Gesellschaft. - Jeder Bürger hat im Rahmen seiner
Leistungsfähigkeit und seines Vermögens zum sozialen
Ausgleich beizutragen. Aufbauend auf dem Solidarprinzip ist es dabei
die Pflicht der Besserverdienenden und Wohlhabenden entsprechend
ihrer Verhältnisse die bedürftigen Bürger zu
unterstützen. Dies geschieht in der Hauptsache auf privater
Basis durch Spenden, durch die Beteiligung an Solidarvereinigungen
und sowie im geringeren Maße über direkte Steuern. -
Jeder Mensch hat Anspruch auf die Absicherung seiner exentiellen
Grundbedürfnisse. Jedoch wird es den "Sozial"staat, so
wie wir ihn kennen, mit Einführung der "Humanwirtschaft"
defenitiv nicht mehr geben. Gleichzeitig haben wir aber den Anspruch,
daß die soziale Sicherheit um ein vielfaches größer
sein wird als bisher. Dieses Mehr an Sicherheit entsteht
vordergründig durch jedermanns Möglichkeit seinen
Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu erzielen und 100% seiner
eingesetzten Leistung auch als Ertrag nutzen zu können. -
Das hat zur Folge, das auch jeder Leistungsträger welcher
indirekt Leistungen für die Gesellschaft erbringt, von dieser
entlohnt werden muß. Weiterhin hat jeder Mensch, welcher gleich
welcher Ursache keine Leistung im Sinne von direkt entlohnbarer
gesellschaftlich dienender Tätigkeit erbringen kann das Recht
auf einen angemessenen Unterhalt.
2.
Der Handlungsbedarf -
Im heutigen Wirtschaftssystem wird den Arbeitenden 40 % ihres
Arbeitsertrages vorenthalten,
die den Zinsbeziehern zufließen. Von den übrig bleibenden
60 % Arbeitseinkommen zieht der Staat Beiträge für die
Altersversorgung und für die Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung ein. Diese Beträge werden mit großem
bürokratischen Aufwand verwaltet. Weil immer größere
Geldvermögen zu verzinsen sind, ist die Finanzierung der
Sozialversicherungen nicht mehr sichergestellt. Insbesondere die
Krankenversicherung erleben die Bürger als ein Fass ohne Boden.
- Das heutige Sozialsystem hat die Aufgabe zu versuchen, einen
Teil des vorenthaltenen Arbeitsertrages mit untauglichen Mitteln
zurückzuverteilen. Dieser Aufgabe kann es immer weniger gerecht
werden und ein weiteres Aufklaffen der Schere zwischen Arm und Reich
ist nicht zu vermeiden. Die führt u.a. immer stärker in
eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
3.
Die Maßnahmen 3.1.
Soziale Grundabsicherung - Die
Grundabsicherung der Glieder der Gesellschaft beruht auf dem
Verbrauchssteuer finanzierten Erwerbsunfähigkeitsgeld (EUG). -
Als Erwerbsunfähig werden Personen betrachtet, welche aus Alters
oder Gesundheitsgründen keiner zum Lebensunterhalt dienenden
Tätigkeit nachgehen können. Dies betrifft vor allem Kinder,
Altersrentner, Kranke und Behinderte. - Die Höhe der Sozialen
Grundsicherung entspricht mindestens dem Existenzminimum und wird
direkt an die Betroffenen ausgezahlt. Eine Verrechnung des EUG mit in
Eigenverantwortung erzielten Vorsorgeleistungen ist nicht
statthaft.
3.2.
Solidarische und privatwirtschaftliche Vorsorge - Neben
dem EUG werden weitere, staatlich Unabhängige solidarische
Sicherungssysteme bzw. privatwirtschaftl. Sicherungssysteme
existieren. Selbige
sind
von jedem Bürger entsprechend seiner Verhältnisse und
Fähigkeiten in Eigenverantwortlichkeit zu betreiben. -
Solidarische Sicherungssysteme entsprechen in etwa der heutigen
Solidarversicherung im Sinne des 3-Generationen-Vertrages, wo die
arbeitsfähigen Mitglieder direkte Zahlungen zugunsten
erwerbsunfähiger Personen tätigen. Derartige
Solidarvereinigungen können z.B. Religionsgemeinschaften,
Gewerkschaften, Genossenschaften oder kommunale Vereinigungen sein.
Zwischen den zu den solidarischen Sicherungssystemen geleisteten
Beiträgen und den daraus resultierenden Ansprüchen besteht
kein direkter Zusammenhang. - Privatwirtschaftliche
Sicherungssysteme entsprechen den heutigen marktwirtschaftlich
arbeitenden Versicherungsanbietern. 3.3.
Die einzelnen Bereiche des EUG 3.3.1. Kinder- und Jugendgeld -
Die jüngsten erwerbsunfähigen Personen sind die Kinder.
Jedes Kind hat Anspruch auf ein existenzsicherndes Lebensgeld. Dieses
wird ab Geburt bis zur wirtschaftlichen Selbsständigkeit gezahlt
und jährlich angepasst.
3.3.2.
Seniorengeld -
Anspruch auf das staatl. EUG in Bezug auf Alterssicherung hat jeder
Bürger, welcher aus Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit
mehr nachgehen kann. Das Seniorengeld dient der Grundsicherung und
ist kein Ersatz für eine Eigenvorsorge. 3.3.3.
Kranken- und Genesungsgeld -
Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend
keinem Erwerb nachgehen können, können in dieser Zeit
ebenfalls EUG beziehen. Das EUG dient nur zur Sicherung der
Lebensbedürfnisse. Die Medizinische Versorgung ist hierin nicht
enthalten. Diese ist separat abzusichern. (siehe Gesundheitspolitik)
3.3.4.
Behindertengeld -
Je nach Grad der Behinderung besteht ein Anspruch auf EUG. In den
meisten Fällen wird es Behinderten jedoch möglich sein,
ihren Lebensunterhalt durch selbsttäge Arbeit zu erwirtschaften
und sogar weitergehende Eigenvorsorge zu betreiben.
3.3.5.
Erwerbslosengeld -
Die Notwendigkeit der Zahlung eines Geldes zur Überbrückung
von Erwerbslosigkeit in Folge eines unverschuldet erlittenen
Verlusten des Arbeitsplatzes dürfte in der "Humanwirtschaft"
eine seltene Ausnahme sein. Sollte dieser seltene Fall jedoch einmal
eintreten, so entsteht auch hier ein Anspruch auf EUG.